Der Freistaat Bayern hat bekanntgegeben, dass neben den bereits geschlossenen Indoor-Anlagen auch die Nutzung von Outdoor-Anlagen untersagt wird. So heißt es in den FAQs des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: „Geschlossen bleiben: Die Indoor-Sportstätten. Ergänzend wird auch der Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt.“ Davon dürften aller Wahrscheinlichkeit nach auch Golfanlagen betroffen sein.

Coronavirus in Bayern: Kein Golf im Dezember

In der „Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) vom 30. November 2020″ heißt es unter § 10 Sport (3): „Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist untersagt.“

Die neuen Regelungen lassen darauf schließen, dass das Golfspielen in Bayern im Dezember nicht möglich sein wird. Auch die bisherige Ausnahme für Individualsportarten alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen kann dadurch nicht mehr angewandt werden, dass explizit formuliert wird, dass dies nur “außerhalb von Sportstätten”, erlaubt ist, so heißt es in den “Häufig gestellten Fragen” des Ministeriums.Diese Ankündigung trifft die Golfclubs aber auch Sportstätten anderer Individualsportarten, wie beispielsweise Tennis, überraschend, vor allem da sie sehr kurzfristig beschlossen wurden. Weitere Informationen zu den aktuellen Regelungen in Bayern finden Sie hier.

Profisport ausgenommen

Von den neuen Reglungen sind Profis und Kader-Athleten nicht betroffen. So ist der “Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler sowie der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader” weiterhin erlaubt und unterliegt den bisher geltenden Regeln des Infektionsschutzes bei Sportveranstaltungen.

Die bisherigen, im November geltenden Maßnahmen sahen in allen Bundesländern die Öffnung der Outdoor-Sportanlagen für Individualsport vor. Hessen beschloss als einziges ursprünglich ein Verbot dieser Öffnung, lenkte dann jedoch ein.

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