Neuer DIN-Standard legt Anforderungen an Golfanlagen fest 

Berlin, 2015-12-04. Das DIN-Gremium „Golf“ hat einen Standard erarbeitet, der erstmals Anforderungen an Golfanlagen beschreibt. Damit sind Golfanlagen künftig vergleichbar – für Betreiber wie für Nutzer. Der Entwurf zu der DIN SPEC 79399 mit dem Titel „Golfanlagen – Ausgewählte Anforderungen an die Dienstleistung von Golfanlagen“ wurde jetzt veröffentlicht. Er kann innerhalb der nächsten zwei Monate kommentiert werden. Die Einspruchsfrist endet am 4. Februar 2016.  
Die DIN SPEC geht der Frage nach, welche Mindestanforderungen eine Golfanlage erfüllen sollte und welche Dienstleistungen damit einhergehen. So werden für die einzelnen Bestandteile einer Golfanlage wie zum Beispiel Golfplatz, Rough, Grün, Bepflanzung, Driving-Range, Infrastruktur, Sanitäranlagen, Gastronomie und Golfunterricht qualitative und quantitative Anforderungen an die Leistungserstellung festgelegt.

Eine Golfanlage nach dieser Spezifikation muss folgende Bestandteile aufweisen:
·         Abschlag
·         Fairway
·         Bunker
·         Grüns
·         Blitzschutzeinrichtung
·         Driving-Range
·         Frontoffice
·         Sanitäranlage
·         Gastronomie
Darüber hinaus gibt die DIN SPEC Empfehlungen an die Leitung oder an die Betreiber von Golfanlagen zur betrieblichen Umsetzung der festgelegten Mindestanforderungen, zur Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebotes und zum Aufbau eines Managementsystems. Die DIN SPEC 79399 wurde vom Arbeitsausschuss „Golf“ im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät erarbeitet. 
Die DIN SPEC 79399 kann kommentiert werden unter www.entwuerfe.din.de.