Winterspielbetrieb und Öffnungszeiten

Restaurant – Sekretariat – GolfShop: Winterpause; E-Mails werden sporadisch gelesen.

 

Für den Spielbetrieb gilt derzeit: 2 G

 

Das heißt, die Anlage (Driving Range und Platz) darf nur von vollständig Geimpften oder Genesenen benutzt werden. Der entsprechende Nachweis muss in Form des QR-Codes Ihrer Bescheinigung einmalig der Verwaltung zur Verifizierung vorgelegt werden. Dies kann über die Corona-App Ihres Smartphones oder eines Ausdrucks in Papierform erfolgen. Entsprechend registrieren wir auch Booster-Impfungen. Zudem ist ein Ausweisdokument zur Identitätsfeststellung vorzuweisen – das ist bei uns natürlich selten erforderlich, da wir die meisten von Ihnen kennen.

 

Bei Spielbetrieb wird das Golfbüro am 01.01.22 und 02.01.22 jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr am Seiteneingang geöffnet sein, damit Sie die Möglichkeit haben, Ihren Impfstatus einmalig vor Ort registrieren zu lassen.

 

Darüber hinaus werden Stichprobenkontrollen durchgeführt – Personalausweis und Impfnachweis sowie eine FFP2-Maske sind stets auf der Runde mitzuführen.

 

Golfbüro zu – Nachweis noch nicht erbracht?
Sie dürfen uns, aus Datenschutzgründen auf eigene Verantwortung, gerne Ihre Impfbescheinigung mit QR-Code vorab per Mail (info@golfplatz-iffeldorf.de) zusenden. Es werden keine Nachweise (oder Kopien) gespeichert, sondern lediglich die Tatsache vermerkt, wann Sie Ihren Nachweis erbracht haben. Ihre freiwillige Einwilligung zur „Speicherung des Nachweisdatums“ können Sie aber jederzeit bei uns mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Wir werden dann den Eintrag bei Ihnen in unserer Verwaltungssoftware löschen. Die PCCaddie-App bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Ihren Status dort freiwillig zu hinterlegen und freizugeben. Dennoch müssen wir als Golfanlage die Überprüfung durchführen, da PCCaddie Ihre Angaben nicht verifiziert.

 

Auch während der Wintermonate möchten wir Ihnen ein Golfspiel wann immer es die Witterung und die Platzverhältnisse zulassen ermöglichen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns darüber hinaus an die gesetzlichen Erfordernisse halten müssen. Damit der Spielbetrieb weiterhin genehmigt wird ist eine Einhaltung der Regelungen unabdingbar und wir bitten Sie, zum Wohle aller, diese ernst zu nehmen und einzuhalten. Bei Nichtbefolgung erfolgt unverzüglich Platzsperre.

 

Regeln zum Winterspielbetrieb:

 

Kein Winterdienst auf dem gesamten Gelände, Parkplatz und Wegen. Benutzung auf eigene Gefahr – Für Personen oder Sachschäden wird keine Haftung übernommen.

 

Teiche betreten verboten.

 

Bei Reif und Frost ist der gesamte Platz inkl. Übungsgrüns gesperrt und darf nicht betreten werden, da dies erhebliche und auch langfristige Schäden an der Grasnarbe verursachen würde. Bei längerfristiger Platzunbespielbarkeit setzt unser Headgreenkeeper eine rote Tafel vor die Webcam. Mit kurzfristigen Änderungen der Platzbespielbarkeit ist während dieser Jahreszeit öfters zu rechnen. Bitte informieren Sie sich selbständig über unsere Webcam, Homepage oder Bandansage. Der online Timetable gibt keine tagesaktuellen Angaben zur Platzöffnung oder Bespielbarkeit!

 

Kein Spiel ohne Startzeit und 2 G – Nachweis!
Für die Driving Range finden Sie Anmeldeformulare in der gelben Box am Ballautomaten. Teetimes buchen Sie bitte vorzugsweise online oder per PCCaddie-App, notfalls über das Anmeldeformular in unserer Greenfeebox. Falls Sie Ihre QR-Code Bescheinigung bei uns noch nicht registrieren haben lassen, können Sie dies vor Ihrer ersten Golfrunde (!) per Mail an info@golfplatz-iffeldorf.de auf eigene Verantwortung nachholen.

 

Während der Wintermonate ist das Clubhaus inkl. Toiletten geschlossen.

 

Derzeit sind nur Tragebags erlaubt; Aufteen auch auf dem Fairway ist Pflicht.



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