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Vollzug der 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für den Landkreis Weilheim/Schongau

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Aufgrund der steigenden Inzidenz im Landkreis Weilheim/Schongau (3 Tage über 50) tritt das
13. BayIfSMV für die Inzidenz über 50 in Kraft. Ab Sonntag, den 22.08.2021 dürfen somit unsere Umkleide und Duschen nur noch von Personen betreten werden, die geimpft, genesen oder negativ getestet sind.

Auch für unsere Gastronomie gilt im Innenbereich die GGG-Regel.

Weitere Informationen können sie hier nachlesen.

 

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