Sehr geehrte Damen und Herren,

ich persönlich bin der Ansicht, das den Golfspielern selbst nichts passieren kann. Ich sehe keine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Selbstverständlich ist es die Verantwortung eines jeden Einzelnen, mein Angebot in Anspruch zu nehmen. Es ist auch klar, dass ein Spielen entgegen dem derzeitigen offiziellen Verbot, Freizeitanlagen zu betreiben, eine Meinungsäußerung gegen die Schließung der Golfanlagen darstellt.

Als Betreiber verstoße ich gegen die derzeitige Regelung. Ich bin aber der Ansicht, dass jedenfalls ab dem 04.05.2020 die Schließung der Golfplätze verfassungswidrig ist. Selbstverständlich überrnehme ich die volle Verantwortung für mein Tun.

Ich werde morgen die Spieler am Golfplatz erwarten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Spiel auf unserem gut gepflegten pestizidfreien Golfplatz.

Im Anhang finden Sie unsere Leitlinien für Ihr Spiel während der Coranzeit.

Herzlichst
Dr. Josef Hingerl

Link zu den Leitlinien

Link zum Anschreiben an Herrn Dr. Söder

 

Foto: Dr. Hingerl,  Bergkramerhof