Link zum Dokument

 

Wir bewegen Golf!

Leitlinien
für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen
Sportartspezifische Übergangs-Regeln der in der Initiative „Wir bewegen Golf“ kooperierenden
Verbände und der Landesgolfverbände
(Erarbeitet vom Deutschen Golf Verband in Abstimmung mit den genannten Verbänden)
Stand 20. April 2020

Bund und Länder haben allgemeine Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte formuliert. Dazu gehören unter anderem:
I. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der
Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
II. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein
Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
III. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden
Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

V. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen
sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen
sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen
sanktioniert werden.

VIII. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften
einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat 10 Leitplanken zur
Wiederaufnahme des Sportbetriebs erstellt:
1. Distanzregeln einhalten
2. Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
3. Freiluftaktivitäten präferieren
4. Hygieneregeln einhalten
5. Umkleiden und Duschen zu Hause nutzen
6. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
7. Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
8 Trainingsgruppen verkleinern
9. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
10. Risiken in allen Bereichen minimieren
„Abstand halten, Ansammlungen vermeiden, Hygienevorschriften beachten, Berührung potenziell kontaminierter
Flächen vermeiden.“

Ausgehend davon haben die Golfverbände „Leitlinien für einen an den
Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb
auf Golfanlagen“ entwickelt:
1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten (Abstand, jeweilige Anzahl
Spieler).
2. Es wird empfohlen, die Steuerung des Zutritts zum Golfplatz zur Sportausübung über die Vergabe
von Startzeiten zu organisieren (Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn der Sportausübung und
Trennung der jeweils zulässigen Spieler).
3. Die Steuerung des Zutritts zu Übungsbereichen erfolgt insbesondere unter Einschluss geeigneter
Maßnahmen zur Sicherstellung von Abstand und Ausschluss der Berührung potenziell kontaminierter
Flächen/Gegenstände.
4. Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spielbetrieb werden
auch die vom Deutschen Golf Verband veröffentlichten und gezielt im Hinblick auf den Infektionsschutz
angepassten Golfregeln (bis auf Weiteres gestattete Platzregeln) angewendet.
5. Golfunterricht ist eingeschränkt entsprechend der vorgenannten Regelungen zulässig.
6. Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt
Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschaftsumkleiden, beschränkt.
7. Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen werden beständig umgesetzt.
8. Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, werden über Verhaltensregeln und dem anerkannten
Standard entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig informiert.
9. Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne
Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Golfanlage untersagt.
10. Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Golfanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen
jederzeit sicherzustellen.
Die nachfolgenden Bestimmungen sind nach bestem Wissen
erstellt. Eine Haftung bzw. Gewähr im Rechtssinne kann nicht
übernommen werden. Es ist stets zu beachten, dass durch die
zuständigen Behörden beziehungsweise Stellen, weitergehende
oder abweichende Regelungen zum Infektionsschutz getroffen
werden können. Prüfen Sie dies bitte regelmäßig.

Folgende Leitlinien dienen der Orientierung der Verantwortlichen sowie
Spielerinnen und Spieler auf Golfanlagen:
Allgemeiner Hinweis:
Informieren Sie möglichst frühzeitig alle Ihre Golferinnen und Golfer über die Regelungen, die auf Ihrer
Golfanlage gelten.
· Weisen Sie Ihre Golferinnen und Golfer bereits im Vorfeld darauf hin, dass es nicht sinnvoll ist, Ihre
Golfanlage aufzusuchen, wenn nicht sichergestellt ist, dass sie entweder dem Spiel auf dem Platz nachgehen
oder die Übungsanlagen nutzen können.
Empfehlung: Nutzen Sie alle Wege der Kommunikation, informieren Sie ihre Mitglieder über
Ihre Homepage und per Email.
· Golferinnen und Golfer sollten frühzeitig und blickfangartig auf besondere Verhaltensregeln und
Hygienemaßnahmen hingewiesen werden.
Empfehlung: Fertigen Sie ein Schild/Aushang mit entsprechendem Hinweis an.
Möglicher Aushang: „Liebe Golferinnen und Golfer, bei Betreten unserer Golfanlage gelten
besondere Verhaltensregeln und Hygienemaßnahmen zum Infektionsschutz. Bitte informieren
Sie sich und halten Sie diese ein.“
· Unabhängig von nachfolgenden Empfehlungen im Einzelfall hat sich ein klar erkennbares Absperren von
Bereichen oder Zonen bewährt.
Empfehlung: Nutzen Sie dafür beispielsweise rotweißes Absperrband.
Anfahrt/Parkplatz:
· Fahrgemeinschaften mit Personen außerhalb des eigenen Hausstandes sollen vermieden werden.
· Achten Sie darauf, dass auch auf dem Parkplatz ausreichend Raum für jedes Fahrzeug gegeben ist,
um den Mindestabstand zwischen Personen einhalten zu können.
Empfehlung: Parken beispielsweise nur auf jedem zweiten Parkplatz erlauben, gegebenenfalls
Einfahrt kontrollieren und maximale Anzahl der Fahrzeuge festlegen.
Empfang und Golf-Shop, etc.:
· Sorgen Sie dafür, dass in allen geschlossenen Räumen der Mindestabstand eingehalten wird. Die
Nutzung von Mund-und Nasen-Masken wird zudem empfohlen.
Empfehlung: Markierung auf dem Boden, bzw. Zutrittsbeschränkungen, Plexiglasscheiben
als Schutz vor Tröpfcheninfektion, Mund- und Nasen-Masken bereitstellen.
· Ermöglichen Sie kontaktlose Zahlung.
Empfehlung: Ermöglichen Sie Abbuchung, Überweisung, Rechnung, Kartenzahlung, etc.
· Die Öffnung von Golf-Shops folgt den jeweils gültigen Regelungen für Einzelhandelsgeschäfte,
gegebenenfalls landesspezifisch abweichend.
Empfehlung: Informieren Sie sich regelmäßig über die jeweils aktuell gültigen landesspezifischen
Regelungen.

Sanitäreinrichtungen und Umkleiden:
· Es ist darauf zu achten, dass Sanitäreinrichtungen mit Blick auf die besonderen Hygienevorschriften
regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden, sofern Sie diese für die Benutzung öffnen.
Empfehlung: Desinfektionsmittel an Waschbecken und in den Toiletten sowie Einweghandtücher
bereitstellen.
· Eine Nutzung der Umkleiden und Duschen ist vorerst nicht gestattet.
Caddiehalle:
· Auch in Caddiehallen gelten die vorgeschriebenen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen. Aufgrund
der räumlichen Situation bieten sich zwei Möglichkeiten an:
· Schließung der Caddiehalle.
Empfehlung: Informieren Sie Ihre Mitgliedern darüber und geben Sie ihnen die Möglichkeit,
beim ersten Besuch geordnet das Golfequipment aus der Caddiehalle zu holen.
· Sollten Sie die Caddiehalle nicht sperren, ist darauf zu achten, dass die Spieler ihre Golfbags mit
vereinzeltem Zutritt unterstellen.
Empfehlung: Um Ansammlungen in der Caddiehalle zu verhindern, kann es notwendig sein, Zutrittsbeschränkungen
zu erlassen, und wenn möglich Ein- und Ausgang voneinander zu trennen.
Möglicher Aushang: Liebe Golferinnen und Golfer, bitte achten Sie darauf, dass in der Caddiehalle
nur wenig Raum ist, um den Mindestabstand einzuhalten. Daher gilt, dass der Aufenthalt nur
XX Personen gleichzeitig gestattet ist. Wenn es Ihnen möglich ist, bitten wir Sie, Ihre Golftaschen
mit nach Hause zu nehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Übungsanlagen:
· Grundsätzlich werden nur die eigenen Schläger genutzt und berührt.
· Rangebälle dürfen grundsätzlich von den Spielern nicht eingesammelt werden. Dies gilt für alle Übungsbereiche.
· Am Ballautomat gilt sicher zu stellen, dass die Abstände eingehalten werden können und die Möglichkeit
der Desinfektion gegeben ist.
Empfehlung: Markierungen mit mindestens 1,5 Meter Abstand anbringen.
· Wenn Sie den Ballautomat außer Betrieb nehmen, gilt es andere Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Empfehlung: Rangebälle bereits in Eimern bereitstellen oder Bälle in einer Schütte zur Verfügung
stellen, etc.
· Auch auf den Übungsanlagen ist besonders auf die Abstandsregelungen zu achten. Empfehlung: Legen
Sie eine maximale Anzahl parallel Übender für die unterschiedlichen Bereiche fest. Beachten Sie dabei
restriktiv die Abstandsregeln.

Für die einzelnen Übungsbereiche empfehlen sich folgende Regelungen:
1. DrivingRange:
Empfehlung: Bei freien Abschlagsflächen: Die Abschläge in einem Abstand von mindestens
3 Meter (1,5 Meter nach links und rechts) auseinander ziehen mit Hilfe von Balken oder Markierung
am Boden kenntlich machen.
Empfehlung: Bei Abschlagshütten: In jedem Abschlagsbereich nur eine Person. Beim Zu- bzw.
Abgang zum Abschlagsbereich ist sicherzustellen, dass der notwendige Abstand eingehalten
wird. Wenn möglich Ein- und Ausgang voneinander trennen. Hängen Sie eine Verhaltensrichtlinie
für die Abschlagshütte aus.
Möglicher Aushang: Liebe Golferinnen und Golfer, bitte achten Sie darauf, dass in den
Abschlagshütten auf dem Weg zu ihrem Abschlagsplatz der Mindestabstand eingehalten wird.
Lassen Sie andere Personen die Abschlagshütte erst verlassen, bevor Sie sie betreten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
2. Chipping Grün:
Empfehlung: Statt Löcher Zielkreise verschiedener Größe aufmalen, als „Fahne“ kann ein Stab
in den Boden gesteckt werden, der nicht bewegt wird.
3. Putting Grün:
· Die Anzahl der Ziele minimieren. Auf einem Grün sollten nur so viele Personen üben dürfen, dass der
Mindestabstand gewährleistet werden kann.
Empfehlung: 450 qm Grün maximal 6 Fahnen = 75 qm je Fahne = 5 Meter Radius um eine
Fahne. Eventuell Puttzonen einrichten für lange und für kurze Putts, in jeder der Zonen darf nur
eine Person sein.
Auf dem Putting Grün dürfen nur die eigenen Bälle genutzt werden.
Die Lochfahnen auf dem Putting Grün sollten entfernt werden.
4. Chipping/Pitching/Bunker Grüns:
Empfehlung: Stecken Sie mit Balken/Farbe, die Bereiche ab, die besetzt werden dürfen, ähnlich
wie auf der Range.
Auf Chipping/Pitching/Bunker Grüns dürfen nur die eigenen Bälle aufgesammelt werden, sofern
deren Nutzung erlaubt wird.
Golfunterricht ist unter Beachtung der in diesen Leitlinien enthaltenen Bestimmungen auf den Übungsanlagen
und dem Golfplatz zulässig. Hervorgehoben wird: Schüler und Pro verwenden nur eigenes Equipment,
etwaige Unterrichtsmittel werden nach Gebrauch desinfiziert, Begegnungen aufeinanderfolgender
Schüler werden ausgeschlossen. Unterricht für mehrere Personen zur selben Zeit ist bei strikter Trennung
der Übenden (vergleichbar mit einem Einzelunterricht) zulässig (dies schließt herkömmliches, gemeinsames
Gruppentraining aus, ermöglicht aber den parallelen, mit dem notwendigen Abstand einzelner Übender
zueinander, betriebenen Golfunterricht).

Auf der Golfrunde:
Vorbereitende Maßnahmen
· Speziell vor dem 1. Abschlag gilt sicherzustellen, dass wartende Gruppen ausreichend Abstand zu einander
einhalten können.
Empfehlung: Kennzeichnung von Wartebereichen, Vergabe von Startzeiten. Prüfen Sie gewissenhaft
und mit besonderem Augenmerk, ob Ihre üblichen Startzeiten den gegebenen Situationen
gerecht werden.
· Durch sinnvolle Startintervalle kann vermieden werden, dass sich Spielergruppen auf dem Platz zu nahe
kommen (Stau-Effekt).
Empfehlung: Geeignete Startintervalle oder klare Richtlinien an die Spieler, sofern keine festen
Intervalle gewünscht sind, wie z.B. „Erst wenn das Grün frei ist, …“. Bestenfalls nutzen Sie einen
Starter am 1. Abschlag.
· Die Nutzung von Golfcarts ist aufgrund der Abstandsregelung nur für eine Person gestattet. Ausnahmen
gelten für Personen des gleichen Hausstands.
· Es ist sicher zu stellen, dass die Golfcarts vor der Nutzung an allen notwendigen Stellen desinfiziert
werden (Lenkrad, Umschalthebel vorwärts rückwärts, Riemen zur Befestigung der Taschen, Schlüssel)
Empfehlung: Stellen Sie Ihren Golferinnen und Golfern die desinfizierten Carts startbereit außerhalb
der Carthalle zur Verfügung, um das Betreten der Carthalle zu vermeiden. Nehmen Sie die
Carts nach der Golfrunde in Empfang und desinfizieren diese vor der nächsten Nutzung.
· Verleihtrolleys müssen vor der Nutzung desinfiziert werden.
Empfehlung: Überdenken Sie, ob Sie Verleihtrolleys zur Verfügung stellen wollen.
· Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Ballwascher, Waschplätze für Schläger und Trolleys, sowie
die Reinigungsplätze für Golfschuhe (ob statisch oder per Luftdruck) gelegt werden.
Empfehlung: Es empfiehlt sich, diese Anlagen außer Betrieb zu setzen, wenn ein jederzeitig
hygienischer Betrieb nicht gewährleistet werden kann.
· Auch Mülleimern gilt sicher besonderes Augenmerk bezüglich der Hygienerichtlinien.
Empfehlung: Mülleimer mit Deckel sollten außer Betrieb gesetzt oder die Deckel entfernt werden.
Verhalten auf dem Platz
· Auf Händeschütteln und Umarmungen muss zu jeder Zeit verzichtet werden.
Empfehlung: Hängen Sie die üblichen Hygieneregeln gut sichtbar aus.
· Auch auf der Golfrunde gilt es für alle Personen, in jeder Situation den Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten, z.B. beim gemeinsamen Gang zum nächsten Schlag, bei der Ballsuche, bei einem eventuellen
Durchspielen, auf dem Grün oder auch beim Warten, wenn der nächste Abschlag noch nicht frei ist,
etc.
Empfehlung: Bringen Sie die Abstandsregeln auch auf dem Platz in regelmäßigen Abständen den
Spielerinnen und Spielern in Erinnerung, bspw. durch Hinweisschilder.
· Es dürfen nur die eigenen Golfbälle gespielt werden.
Empfehlung: Andere gefundene oder Bälle von Mitspielerinnen und Mitspielern sind nicht aufzunehmen.
Gleiches gilt für Tees, Bleistifte etc.

Golfregeln
· Zur Vermeidung einer Ansteckung über kontaminierte Gegenstände im Spiel können die Golfregeln
für die Dauer der Corona-Krise angepasst werden. R&A und USGA haben dazu Regelungen formuliert.
Diese umfassen die Vermeidung der Berührung von Flaggenstöcken, Harken sowie Scorekarten der
Mitspieler. Sie sind in einem Anhang aufgelistet, der auch Empfehlungen des DGV zur Anwendung im
Spielbetrieb in Deutschland enthält.
Empfehlung: Nutzen Sie diese Interimsmöglichkeit, um die Sicherheit Ihrer Spielerinnen und
Spieler zu gewährleisten.
· Darüber hinaus bieten Ihnen die Golfregeln schon bisher Möglichkeiten, die Sie vor dem Hintergrund
der Hygiene- und Abstandsregelungen, anwenden können.
Empfehlung: Deklarieren Sie Ihre beweglichen Hemmnisse (Bsp. Papierkörbe und Platzkennzeichnungspfosten)
zu unbeweglichen Hemmnissen. Dies vermeidet das Berühren potenziell kontaminierter
Flächen. Nutzen Sie die Sonderplatzregel zu „Aus“ (Musterplatzregel E-5, S.477, Offizielles
Handbuch zu den Golfregeln; mit zwei Strafschlägen auf dem Fairway droppen), um etwaiges
Zurückgehen zum ursprünglichen Ort des geschlagenen Balls zu vermeiden und somit eine mögliche
Ansammlung zu umgehen.
· Um das Herausnehmen des Balles aus dem Loch zu erleichtern, toleriert der DGV, dass das Loch bis zur
Oberkante des Plastiklocheinsatzes aufgefüllt werden kann. Kommt ein Ball darauf zur Ruhe, gilt er als
eingelocht. Diese Tolerierung führt dazu, dass Ergebnisse ungeachtet des Regelverstoßes vorgabenwirksam
sein können.
Empfehlung: Nutzen Sie ggf. Schaumstoffeinsätze oder ähnliches.
Nach der Golfrunde:
· Wenn die Ergebnisse an die Spielleitung zu übermitteln sind (bspw. bei EDS-Runden), ist darauf zu
achten, dass dies kontaktlos (oder in gefordertem Abstand) geschieht.
Empfehlung: Nutzen Sie die Möglichkeiten der QeSC oder der Übermittlung der Scorekarte als
Fotodatei. Alternativ können die Spieler ihr Ergebnis aus ausreichender Entfernung auch diktieren.
Hierzu müssten aber alle Spieler der Gruppe in gefordertem Abstand zugegen sein.
· Nach der Golfrunde gilt es, die Golfanlage zügig zu verlassen.
Gastronomie:
· Die Öffnung der Gastronomie folgt den jeweils gültigen Regelungen für gastronomische Betriebe,
gegebenenfalls landesspezifisch abweichend.
Empfehlung: Informieren Sie sich regelmäßig über die jeweils aktuell gültigen landesspezifischen
Regelungen.
· Für den Fall, dass die Gastronomie geöffnet hat, müssen die vom Gastronomen vorgegebenen
Hygienebestimmungen und Abstandsregeln zu jeder Zeit befolgt werden.
· Half-Way-Haus: Beachten Sie auch hier die (landesspezifisch) geltenden Regelungen zu Gaststätten;
insbesondere zum Außer-Haus-Verkauf.

Clubturniere/EDS/Vorgabenwirksamkeit:
· Turniere, soweit Präsenz-Siegerehrungen oder ein sonstiger sozialer Kontaktrahmen damit einhergehen,
sollen vorerst nicht durchgeführt werden.
· Ansonsten besteht die Möglichkeit, auch im z. Zt. eingeschränkten Spielbetrieb „organisiert“ vorgabenwirksam
zu spielen (beispielsweise bloße Zusammenfassung der gespielten einzelnen Runden eines
„Damen-Nachmittags“ in einer gemeinsamen Wertung).
· Die Wertung von privaten Runden als EDS-Runden ist darüber hinaus natürlich möglich.
Empfehlung: Bieten Sie Ihren Golfern die Möglichkeit, EDS-Runden zu spielen. Außerdem besteht
auch die Möglichkeit, Einzelergebnisse in Wertungsgruppen zusammenzuführen.
Hinweis: Auch für die Spieler der Vorgabenklasse 1 werden solche Ergebnisse durch den DGV als
vorgabenwirksam anerkannt. Dies muss jedoch als manueller Eintrag in die Stammblätter erfolgen.
Anhang:
· Zulässige Abänderungen der Golfregeln
© Deutscher Golf Verband