Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetriebauf Golfanlagen (Golfausübung)
erstellt vom Deutschen Golf Verband e. V.

 

Golf als Individualsportart im Freien kann unter folgenden Voraussetzungen unter Beachtung eines wirksamen Infektionsschutzes ausgeübt werden:

1. Die gültigen Kontaktbeschränkungen werden ausnahmslos eingehalten (Abstand, Gruppengrößen)

2. Die Steuerung des Zutritts zum Golfplatz zur Sportausübung erfolgt über die Vergabe von Startzeiten (Ausschluss von Ansammlungen bei Beginn der Sportausübung und Trennung der entsprechend der Kontaktbeschränkungen zulässigen Gruppen).

3. Die Steuerung des Zutritts zu Übungsbereichen erfolgt insbesondere unter Einschluss geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung von Abstand und Ausschluss der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände.

4. Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spielbetrieb werden auch die vom Deutschen Golf Verband veröffentlichten und gezielt im Hinblick auf den Infektionsschutz angepassten Golfregeln (bis auf Weiteres gestattete Platzregeln) angewendet.

5. Golfunterricht ist eingeschränkt entsprechend der vorgenannten Regelungen zulässig.

6. Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschaftsumkleiden, beschränkt.

7. Dem anerkannten Standard entsprechende Hygienemaßnahmen werden beständig umgesetzt.

8. Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, werden über Verhaltensregeln und dem anerkannten Standard entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig informiert.

9. Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen wird die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Golfanlage untersagt.

10. Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Golfanlage, die Einhaltung der genannten Regelungen jederzeit sicherzustellen.

Deutscher Golf Verband e. V.
Wiesbaden, 17.04.2020