(Diese Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Stand 5.5.2020, 18:00Uhr–neu!)
Hier darf bereits heutewieder unter den aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen Golf gespielt werden:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
    (Das allgemeine Einreiseverbot nach SH zu touristischen Zwecken gilt ausdrücklich nicht (!) für die Ausübung kontaktarmer Sportarten!)
  • Thüringen

Hier ist bereits eine Öffnung in Aussicht gestellt:

  • Niedersachsen
    (Outdoor-Sport, wenn 1,5 Meter eingehalten, ab 6. Mai zugelassen)
  • Hamburg
    (Individualsport im Freien, wenn 1,5 Meter eingehalten, keine Nutzung sanitärer Anlagen, kein Wettkampfbetrieb, ab 6. Mai zugelassen)
  • Baden-Württemberg
    (kontaktloser Outdoorsport, Mindestabstände einhalten; ab 11. Mai zugelassen)
  • Bayern (ab 11. Mai)

Hier bleiben die Golfanlagen noch bis auf weiteres geschlossen, weitere Informationen werden am 6. Mai erwartet:

  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen

Diese Liste wurde nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt. Der DGV übernimmt für die Inhalte keine Gewähr. Ihr Inhalt unterliegt eventuell Änderungen. Informieren Sie sich bitte zusätzlich auf den Internetseiten Ihrer Landesregierung und bei Ihren Landesgolfverbänden, ob und unter welchen Auflagen ein Spielbetrieb in ihrem Bundesland erlaubt sein mag.

Beachten Sie stets, dass die Zulassung des Spielbetriebs unterAuflagen erfolgen oder unter dem Vorbehalt erteilter Ausnahmegenehmigungen vor Ort stehen kann. Alle detaillierten Informationen, Hilfestellungen, ausgewählte Kommunikationsbeispiele von Clubs sowie den aktuellen Status zu DGV-Projektenfinden Sie im DGV-Serviceportal:

https://serviceportal.dgv-intranet.de/verband/mitgliederkommunikation/corona-virus.cfm